Nein, denn das blaue Feld darf weder beklebt noch farblich verändert werden.
Auch hier immer der Hinweis auf die Richtlinie durch das Gesetz nach § 10 i.V.m. Anlage 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Sollte man in eine Verkehrskontrolle geraten, geht es hier ganz schnell und man kassiert eine Geldstrafe auf Grund der falschen Farbe.