Das 3D-Kennzeichen ist laut § 10 der FZV uneingeschränkt zugelassen, da es alle DIN-Anforderungen erfüllt.
Somit werden keine gesonderten Eintragungen in den Fahrzeugpapieren benötigt. Das 3D-Kennzeichen entspricht den Standardnormen und kann mit allen gängigen Halterungen (außer Simple Fix) am Auto befestigt werden.